Veränderungen in leicht verständlicher Form
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,
werte Angehörige und Betreuer,
wie Sie sicherlich schon wissen, erfolgt ab dem 1. Januar 2017 eine grundlegende Umstellung der Pflegeversicherung.
Künftig wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr nach 3 Pflegestufen, sondern nach 5 Pflegegraden bemessen.
Die Umstellung erfolgt automatisch durch Ihre Pflegekasse. Diese teilt Ihnen in der nächsten Zeit Ihren neuen Pflegegrad schriftlich mit. Sie brauchen ihn nicht gesondert zu beantragen. Unsere Einrichtung wird nicht unmittelbar durch die Pflegekassen informiert. Wir brauchen den Bescheid jedoch zur korrekten Abrechnung.
Wichtig: Bitte reichen Sie uns den neuen Bescheid Ihrer Pflegekasse unmittelbar nach Erhalt ein!
Es ändert sich auch die Abrechnung. Künftig gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 nur noch einen einheitlichen Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad. Dieser ist schon mit den Pflegekassen und Sozialkassen vereinbart.
Durch die Umstellung erfolgt keine finanzielle Mehrbelastung der Pflegebedürftigen!
Die Pflegekassen tragen eventuelle Mehrkosten, die sich durch die Einstufung in einen neuen Pflegegrad ergeben können.
Die Reform macht auch eine Anpassung der Entgelte und der Abrechnungsweise in unseren Heimverträgen notwendig. Wir haben einen Änderungsvertrag vorbereitet und bitten um Zustimmung.
Die Abrechnung erfolgt künftig monatseinheitlich. Es werden im Schnitt 30,42 Tage berechnet. An der verminderten Belastung bei Abwesenheit ändert sich nichts.
Die Rechnungen werden daher ab Januar 2017 anders aussehen als bisher.
Unabhängig von der Umstellung der Pflege auf Pflegegrade wurde auch für den zweijährigen Zeitraum 2017 und 2018 eine Anpassung der Heimentgelte um 4,39 % aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten mit den Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe vereinbart.
In den neuen Heimentgelten ab dem 1. Januar 2017 ist die vereinbarte kostenbezogene Anpassung für die kommenden zwei Jahre enthalten.
Ihre Altenzentrum-Sankt-Stephan-Stiftung