Aktuelle Informationen

Coronainformationen

Ab 01. März 2023 gilt Folgendes für den Gesundheitsbereich:

  • Die Testpflicht entfällt komplett.
  • Zum 1. März werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Maskenpflicht befreit.
  • Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-schutzm...)

Dies bedeutet für Sie: Ein Test muss nicht mehr durchgeführt werden, bis zum 7. April gilt aber weiterhin die Maskenpflicht (FFP2) für BesucherInnen im Altenzentrum.

Wir danken für Ihr Verständnis, da wir die Beschlüsse befolgen und umsetzen müssen.

Auch bei uns werden ab 01. März keine Coronatests mehr durchgeführt, dass Testzentrum kommt nicht mehr in die Einrichtung.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.