Besuchsmöglichkeiten werden erweitert

Liebe Angehörigen,

liebe Betreuende und Besuchende unserer Einrichtung,

wie Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, dürfen unsere Bewohnerinnen und Bewohner künftig wieder eingeschränkt Besuch empfangen.

In der zweiten Landesverordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von pflegebedürftigen volljährigen Menschen in Einrichtungen nach § 4 LWTG (stationäre Altenpflegeeinrichtungen) und § 5 LWTG (ambulante Wohngemeinschaften) vom 7. Mai 2020 sind Lockerungen des Besuchsverbotes beschrieben. Besuche sind Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen damit wieder möglich, allerdings unter Einhaltung klarer Vorgaben. Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet die Einhaltung der Schutzregelungen durch die Besucherinnen und Besucher zu kontrollieren.

Ausgenommen von dieser Besuchsregelung sind Einrichtungen, die Verdachtsfälle haben - also ein nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen gemeldet wurde - oder eine bestätigte Infektion mit SARS-COV-2 vorliegt.

Alle Einrichtungen sollten eine einrichtungsbezogene Pandemieplanung / Hygieneplanung - zum Schutz vor Übertragungen durch Besucherinnen und Besucher erstellen. Maßgeblich sind die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Vorgaben in der zweiten Landesverordnung vom 7. Mai 2020. Die zweite Landesverordnung sieht ebenfalls vor, dass die Einrichtungen separate Räume für Besuche einrichtet und ggf. Besuche in Gartenanlagen und Außenbereichen vorbereitet.

Die Vorgaben sind u. a.

Der Besuch ist nur in den ausgewiesenen Besucherbereichen oder in Gartenanlagen und Außenbereichen der Pflegeeinrichtungen erlaubt.
Sie müssen zu jeder Zeit mindestens 1,50 m Abstand zur besuchten Person einhalten.
Sie müssen immer einen Mund­Nasen­Schutz tragen.
Sie müssen den angeordneten Hygieneregeln (Desinfektion, Tragen von Schutz-kleidung usw.) nachkommen.
Sie müssen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sein.
Sie dürfen nicht durch SARS-CoV-2 infiziert sein.
Sie dürfen keinen Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten gehabt haben.

 

Gerne stellen wir für Sie Desinfektionsmittel und ggf. Handschuhe zur Verfügung. Für einen Mund-Nasen-Schutz müssen Sie selbst Sorge tragen.

Die Verordnung sieht vor, dass vorrangig der Besuch in einem separaten Raum ermöglich wird. In Ausnahmefällen kann der Besuch in den Zimmern ermöglicht werden, allerdings muss sich der Besucher verpflichten, den kürzesten Weg zum Zimmer zu nehmen und keinen Kontakt zu anderen Bewohnern aufzunehmen. In Doppelzimmern müssten ggf. Umbauarbeiten, z. B. Abtrennungen vorgenommen werden.

Erst wenn diese Maßnahmen abgeschlossen sind, kann jeweils einem Angehörigen oder einer sonstigen nahestehenden Person ein Besuch bei einem Bewohner bzw. bei einer Bewohnerin gestattet werden.

Dabei müssen Name, Vorname, Telefonnummer und die Besuchszeit jeder Besucherin und jedes Besuchers dokumentiert werden.

Wir begrüßen diese Schutzvorkehrungen, da in unserer Einrichtung Menschen leben, die aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankungen zur Risikogruppe für eine Corona-Infektion zählen.

Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Maßnahmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zunächst die neue Verordnung und die für die Besuche vorgesehenen Räumlichkeiten und personellen Ressourcen prüfen und sicherstellen, dass ggf. notwendige Umbauten und Abtrennungen / Schleusen installiert sind.

Die neuen Besuchsmöglichkeiten starten am Freitag, dem 08. Mai 2020.

Damit die Vorgaben eingehalten werden können, sind Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zudem ist eine zahlenmäßige Begrenzung der Besucherzahl erforderlich, damit das Personal der Einrichtung die Aufgaben erfüllen kann. Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen (beispielsweise Muttertag) können wir nicht allen die Besuche ermöglichen.

Sobald die Vorbereitungen für die Besuche fertig gestellt sind, werden wir die Information in der Einrichtung aushängen und Sie umgehend informieren.

Gerne können Sie aber schon jetzt Ihren Besuch telefonisch an unserer Zentrale anmelden. Sie erhalten in diesem Telefonat nähere Informationen zum Ablauf Ihres Besuches und zu den zur Verfügung stehenden Zeiten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Besuchstermine Ihren Angehörigen nicht jeden Tag besuchen können.

Wir bitten Sie im Sinne des Schutzes Ihrer Angehörigen in der Einrichtung um Verständnis um Mitwirken bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.

Passen Sie bitte auch weiterhin gut auf sich, Ihre Familie und Ihre Gesundheit auf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Altenzentrum-Sankt-Stephan-Stiftung

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